Testamente in Spanien

In diesem Blog von Mercury Anwälte werden wir uns auf die verschiedenen Formen von Testamente in Spanien und deren erforderlichen Anforderungen konzentrieren.

Das Testament ist eine Handlung, durch die eine Person nach ihrem Tod über ihr gesamtes oder einen Teil ihres Vermögens verfügt.

Im Allgemeinen können diejenigen ein Testament aufsetzen, die gesetzlich nicht ausdrücklich verboten sind. In jedem Fall können Minderjährige unter 14 Jahren und diejenigen, die nicht bei Verstand sind keine Testament machen. Jedoch ist das Testament vor der geistigen Entfremdung gültig.

In Bezug auf die Arten von Testamenten müssen wir zwischen üblichen und speziellen Testamenten unterscheiden. Die Üblichen können handschriftlich, offen oder geschlossen sein. Und die Speziellen sind das Militärs-, das Seefahrtstestament und das in einem fremden Land erstellt wurde. In diesem Blog von Mercury Anwälte konzentrieren wir uns jedoch nur auf die Üblichen.

 

HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT:

Dieses Testament hat seinen Namen dadurch, dass es vom Erblasser eigenhändig geschrieben wird.

Damit dieser Wille gültig ist:

Muss der Erblasser volljährig sein. 

Es muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, mit Angabe des Jahres, des Monats und des Tages der Erstellung. 

Wenn Wörter durchgestrichen, geändert oder zwischen Zeilen stehen, kann der Erblasser dies mit seiner Unterschrift retten. 

Ausländer können ein handschriftliches Testament in ihrer eigenen Sprache erteilen.

 

OFFENES TESTAMENT:

Das offene Testament ist das beliebteste Instrument. Hiermit teilt der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen mündlich oder schriftlich mit. Und der Notar wird damit das Testament des Erblassers aufstellt.

Das Testament muss dabei folgende Anforderungen erfüllen:

Es muss den Ort, das Jahr, den Monat, den Tag und die Uhrzeit des Erteilung des Testamentes enthalten. 

Der Notar warnt den Erblasser vor dem Recht, es selbst lesen zu müssen. Anschließend liest der Notar es vor, damit der Erblasser feststellen kann, ob er mit seinem Willen einverstanden ist. Wenn dies der Fall ist, wird es vom Erblasser unterschrieben.

Der Notar bestätigt, dass er den Erblasser kennt oder ihn ordnungsgemäß identifiziert hat. 

 Es wird auch vom Notar festgestellt, dass der Erblasser seiner Meinung nach über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügt, um ein Testament zu erteilen.

Es müssen 2 geeignete Zeugen an der Erteilung teilnehmen:

A. Wenn der Erblasser erklärt, dass er das Testament nicht unterschreiben kann.

B. Wenn der Erblasser, obwohl er es unterschreiben kann, blind ist oder erklärt, dass er das Testament nicht lesen kann. Wenn der Erblasser, der nicht lesen konnte, völlig taub war, lesen die Zeugen das Testament in Anwesenheit des Notars und müssen erklären, dass es mit dem ausdrücklichen Willen des Erblassers übereinstimmt.

C. Auf Wunsch des Erblassers oder Notars.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein offenes Testament ohne Anwesenheit eines Notars gemacht werden kann:

 

1. Unmittelbare Todesgefahr: Falls der Erblasser in unmittelbarer Todesgefahr ist, kann das Testament vor 5 geeigneten Zeugen abgegeben werden.

 

2. Epidemie: In diesem Fall kann ein Testament vor 3 Zeugen über 16 Jahren erteilt werden.

Folgende Personen sind als Zeuge ausgeschlossen:

Minderjährige, außer im Fall einer Epidemie.
Diejenigen, die die Sprache des Erblassers nicht verstehen.
Diejenigen, die nicht richtig die Zeugenarbeit leisten können.

 

 Der Ehegatte oder die Verwandten innerhalb des vierten Grads der Blutsverwandtschaft oder der zweiten Verwandtschaftsstufe des Notars und derjenigen, die ein Arbeitsverhältnis mit ihm haben.

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GESCHLOSSENES TESTAMENT:

Das Testament ist geschlossen, wenn der Erblasser, ohne sein letztes Testament preiszugeben, erklärt, dass es in dem Dokument enthalten ist, das er dem Notar übergibt.

Folgende Anforderungen sind zu beachten:

Es muss geschrieben sein.

Wenn er es mit seiner eigenen Handschrift geschrieben hat, wird der Erblasser seine Unterschrift am Ende setzen.

Wenn es auf Anweisung des Erblassers auf irgendeine mechanische Weise oder von einer anderen Person geschrieben wurde, wird er seine Unterschrift auf alle Seiten und am Fuß des Testaments setzen.

Wenn der Erblasser nicht unterschreiben kann, wird dies auf allen Seiten von einer anderen Person unterschrieben und die Ursache für die Unmöglichkeit wird aufgeführt.

Wenn Wörter durchgestrichen, geändert oder zwischen Zeilen stehen, kann der Erblasser dies mit seiner Unterschrift retten.

Zögern Sie nicht unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Testament in Spanien haben oder in Zivilsachen beraten werden möchten. Unsere Fachanwälte für Zivilrecht helfen Ihnen gerne weiter.