Das kurze Strafverfahren in Spanien

DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG

Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Marbella verteidigen unsere Mandanten vor Gericht in kurze Strafverfahren.

In vorherigen Blogs über das kurze Strafverfahren haben wir in zusammenfassender Form die erste Phase des Verfahrens (vorbereitende Maßnahmen) und den Inhalt der Schriftsätze der Ankläger und der Verteidigung erläutert. Daraufhin haben wir die nächste Phase des Verfahrens angekündigt, die als mündliche Verhandlung bezeichnet wird und in den Artikeln 780 ff. der spanischen Strafprozessordnung geregelt ist.

 So wird nach Abschluss der ersten Phase des Verfahrens die mündliche Verhandlung eröffnet, in der die Staatsanwaltschaft und die Kläger die Anklageschriften und die Beklagten die Verteidigungsschrift formulieren.

Der Richter oder der Präsident des Gerichts gibt danach nochmals den Parteien das Wort, damit sie sich zu folgenden Punkten äußern können:

Zuständigkeit der Justizbehörde.

Verletzung eines Grundrechts.

Bestand von Artikeln zur vorzeitigen Beurteilung.

Gründe für die Vertagung der mündlichen Verhandlung.

Nichtigkeit des Verfahrens.

Sowie über den Inhalt und den Zweck der vorgeschlagenen Beweise, oder die im Verlauf der Verhandlung vorgelegt werden sollen.

Der Richter oder der Präsident des Gerichts wird im gleichen Akt über die aufgeworfenen Fragen entscheiden.

Es ist zu bedenken, dass gegen die getroffene Entscheidung kein Einspruch eingelegt werden kann. Allerdings kann ein Protest eingelegt werden, um die Wiedergabe dies Punktes zu ermöglichen, falls gegen das Urteil Berufung eingereicht wird.

Falls die Verteidigung es für angebracht hält, und vorausgesetzt, dass dies vor Beginn der Beweisaufnahme geschieht, kann sie mit Zustimmung des anwesenden Angeklagten den Richter oder das Gericht ersuchen, damit sofort ein Urteil in Übereinstimmung mit der Anklageschrift, die die höchste Strafe enthält, gefällt wird.

Somit, wenn die Strafe nicht mehr als sechs Jahre Freiheitsentzug beträgt, kann der Richter oder das Gericht sofort ein Urteil in Übereinstimmung mit der Verteidigung fällen.

Der nächste Schritt ist die Beweisaufnahme, die in den notwendigen aufeinander folgenden Sitzungen erfolgt. Hinsichtlich der Berichte von Sachverständiger ist zu beachten, dass von jeder Partei nur ein einziger Bericht vorgelegt werden darf.

Nach der Beweisaufnahme wird der Richter oder der Präsident des Gerichts die Kläger und die Verteidigung bitten, zu erklären, ob sie die ursprünglich vorgelegten Schriftsätze ratifizieren oder abändern und was sie in Bezug auf die Bewertung der Beweise und der rechtlichen Einstufung des Sachverhalts erläutern möchten. Hierbei werden die entsprechenden Parteien ihren jeweiligen Standpunkt des Sachverhaltes und dessen rechtliche Einstufung vornehmen, wobei sie eine oder mehrere Fragen zu bestimmten Punkten zur Debatte vorbringen.

Unsere Anwälte in Marbella vertreten und verteidigen Sie gerne in einem kurzen Strafverfahren. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie möchten, dass unsere Anwälte Sie in einem kurzen Strafverfahren vertreten und verteidigen sollen. Unabhängig, ob Sie Kläger oder Beklagter sind, unser Team von erfahrenen Strafverteidigern in Marbella wird Ihre Interessen verteidigen. info@mercuryabogados.com Telefon: +34 951 052 811 Whatsapp: +34 643 89 04 96