Andalusien senkt vorübergehend die Grunderwebsteuer und Stempelsteuer

In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella werden wir die vorübergehende Reduzierung von Grunderwebsteuer und Stempelsteuer in Andalusien für den Erwerb von Immobilien zwischen dem 27. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 analysieren. So wurde es im offiziellen Amtsblatt von Andalusien (BOJA) mittels des Gesetzesdekret 7/2021, vom 27. April veröffentlicht.

Seit der Erklärung der COVID-19-Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation hat die Regierung von Andalusien schrittweise eine Reihe von Maßnahmen anderer Art verabschiedet, um die schwerwiegenden Auswirkungen in der autonomen Region von Andalusien zu mildern.

Insbesondere im Steuerbereich müssen weiterhin steuerliche Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt werden, um die möglichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Konsequenzen auf die andalusische Wirtschaft abzuschwächen.

Aus diesem Grund wird mit ausschließlicher Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 die Grunderwebsteuer und Stempelsteuer gesenkt, um den wirtschaftlichen Aufschwung und die Reaktivierung der Autonomen Gemeinschaft Andalusien zu fördern.

Insbesondere wird in der Modalität Grunderwebsteuer der allgemeine Steuersatz für die Übertragung von Immobilien sowie Erstellung und Abtrettung von dinglichen Rechten auf diese reduziert, mit Ausnahme von Garantien, und zwar von 8%, 9% und 10% auf einen einzigen allgemeinen Satz von 7%. In gleicher Weise wird der allgemeine Steuersatz für notarielle Dokumente, die Stempelsteuer, vom Steuersatz von 1,5% auf den Steuersatz von 1,2% gesenkt.

Mit der oben genannten allgemeinen Steuersenkung der Steuer auf Grunderwebsteuer und Stempelsteuer soll ein doppeltes Ziel erreicht werden.

Das erste ist die Förderung und Reaktivierung des von der Krise stark betroffenen Immobiliensektors. Das zweite Ziel besteht darin, die steuerliche Belastung für den Zugang für Bürger, die voraussichtlich die schwersten Auswirkungen der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise haben werden, erheblich zu verringern.

Wie Sie sehen, bedeutet diese Reduzierung eine spektakuläre Einsparung bei den Kosten für den Kauf einer Immobilie. Wir empfehlen daher, dass Sie sich an unsere Fachanwälte für Immobilienrecht und Steuern bei Mercury Abogados in Marbella wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Zögern Sie daher nicht, sich an unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu wenden, wenn Sie Fragen zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Steuern in Andalusien haben, oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Quelle: www.juntadeandalucia.es/boja