Andalusien führt eine 100%-ige Steuerermäßigung der Vermögensteuer ein
In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella werden wir die neue Ermäßigung der Vermögensteuer in Andalusien, beziehend auf Steuererklärungen ab dem Jahr 2022.
Zunächst müssen wir uns daran erinnern, dass die Vermögenssteuer (im Folgenden IP) eine jährliche staatliche Steuer ist und deren Erhebung zu 100% an die Regionen Spaniens (Comunidades Autónomas auf Spanisch) übertragen wird, die das Nettovermögen von Einzelpersonen zum 31. Dezember besteuert.
Wir müssen uns daran erinnern, dass Nichtansässige für ihre begrenzte Steuerpflicht besteuert werden, d. h. die Summe der Werte von Vermögenswerten oder Rechten, die sich nur in Spanien befinden. Anders geht es Spanien ansässigen Steuerpflichtigen, die hierfür ihr weltweites Vermögen zugrunde legen müssen.
Abschließend ist festzuhalten, dass diese Steuerermäßigung nicht von der Pflicht zur ggf. Abgabe der Steuererklärung befreit, wenn die Berechnung des Steuerbetrags positiv ausfällt. Und diese Steuererklärung werden zu denselben Terminen wie die Einkommensteuererklärungen eingereicht, d. h. zwischen April und Juni des Folgejahres mittels des Formulars 714.
Wie Sie sehen können, bedeutet dies einen erheblichen Steuervorteil, daher empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Steueranwälte von Mercury Abogados in Marbella zu wenden.
Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Steuern in Spanien und Andalusien haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
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