Änderung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Andalusien
Durch das spanische Gesetz 1/2019 vom 9. April wurden noch einmal Änderungen an der bereits vor kurzem geänderten Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes in Andalusien vorgenommen.
In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf diese Änderungen, die sich auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirken und zu einer Steuersenkung geführt haben, wodurch Andalusien nun zu der Region mit dem niedrigsten Steuersätzen in Spanien angehört.
Die Änderung besteht somit darin, die Steuer in Andalusien für die Gruppen I und II um 99% zu senken, d. h. für Ehepartner und direkte Verwandte.
Änderung von Artikel 33.bis, in dem "mortis causa" -Erwerbe begünstigt werden:
Es wird eine Ermäßigung des Steuersatzes um 99% vorgenommen, wenn der Erwerb von Ehepartnern und direkten Verwandten (Gruppe I und Gruppe II) erfolgt. Dieser 99% Bonus auf den Steuersatz würde auch in den Fällen des in Artikel 20.1 des Gesetzes festgelegten Ausgleichs gelten, einschließlich die Begünstigten von Lebensversicherungen.
Beachten Sie, dass die Steuerermäßigung in Höhe von 1.000.000 € beibehalten wird, um Übernahmen durch Erbschaft bis zum oben genannten Betrag nicht zu schaden, da sie ansonsten von der Steuerfreiheit, mit 1% besteuert werden müssten. Wenn also jemand Vermögenswerte mit einem Nettowert von 1.010.000 € erbt, wird nur eine Steuer auf 10.000 € erhoben, wobei der oben genannte Bonus von 99% angewendet werden kann.
Änderung von Artikel 33.ter, in dem "inter vivos" -Erwerbe reduziert werden::
In Bezug auf die Schenkungssteuer, sollen die Beschenkung zwischen direkten Verwandten, d. h. Gruppe I und Gruppe II, begünstigt werden. Dadurch soll die Übertragung von Vermögenswerten und Rechten von Eltern auf ihre Kinder erleichtert werden.
Die Reduzierung besteht aus einer 99%-igen Reduzierung des zu zahlenden Steuerbetrages.
Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die Schenkung oder ein anderes unentgeltliches Geschäft und "inter vivos" in einer öffentlichen Urkunde formalisiert wird, d. h. vor einem Notar.
Ein weiterer zu berücksichtigender Faktor ist, dass wenn der Gegenstand der Schenkung oder des anderen unentgeltlichen Geschäftes und "inter vivos", Bargeld oder andere Vermögenswerte, Anlagen auf Girokonten oder Ersparnissen ist, die nicht zu Gunsten Dritter sind, kann die Reduzierung nur angewendet werden, wenn die Herkunft der Mittel ausreichenden nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweise muss in der öffentlichen Urkunde wiedergegeben werden.
Fordern Sie weitere Informationen zur Änderung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Andalusien an
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Erläuterung:
Gruppe I:Zu dieser Gruppe gehören Abkömmlinge und adoptierte Kinder unter einundzwanzig Jahren.
Gruppe II: Zu dieser Gruppe gehören Abkömmlinge und adoptierte Kinder von einundzwanzig oder mehr Jahren, Ehepartner und Vorfahren.
QUELLE: Órgano CONSEJERÍA DE HACIENDA, INDUSTRIA Y ENERGÍA. Publicado en BOJA núm. Ext 8 de 11 de abril de 2019, Vigencia desde 11 de abril de 2019
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