Beedigung Von Arbeitsverträgen

In diesem Blog von Mercury Rechtsanwälte in Marbella befassen wir uns mit den verschiedenen Arten der Beendigung von Arbeitsverträgen. Die Formen der Beendigung von Arbeitsverträgen sind in Artikel 49 und den folgenden Artikeln des Arbeiterstatuts (Estatutos de los Trabajadores auf Spanisch) geregelt und lauten kurz gefasst:

Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien.
Aus den im Vertrag genannten Gründen, außer bei offensichtlichem Rechtsmissbrauch durch den Arbeitgeber.
Nach Ablauf der vereinbarten Zeit.
Durch Rücktritt des Arbeitnehmers.
Durch Tod, Schwerbehinderung oder vollständige oder dauerhafte Invalidität des Arbeitnehmers.
Durch Pensionierung des Arbeitnehmers.
Durch Tod, Pensionierung, Invalidität des Arbeitgebers oder durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Arbeitgebers.
Aufgrund höherer Gewalt.
Durch Massenentlassung aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen.
Durch den Willen des Arbeitnehmers.
Aufgrund einer Kündigung.
Aus objektiven Gründen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Durch Entscheidung des Arbeitnehmers, der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt ist.

In den nächsten Blogs von Mercury Rechtsanwälte in Marbella werden wir vor allem auf die Kündigung und den Rücktritt des Arbeitnehmers eingehen, wobei wir die Kündigungsfrist und die Abfindung analysieren werden, die möglicherweise anwendbar sind.

Wir werden uns auch mit der sogenannten ERE (Expediente de Regulación de Empleo auf Spanisch) befassen, die sich auf Massenentlassungen bezieht. Dabei handelt es sich um die Beendigung von Arbeitsverträgen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionstechnischen Gründen, wenn innerhalb eines Zeitraums von neunzig Tagen mindestens folgende Personen betroffen sind:

    1.- 10 Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 100 Angestellte.

    2.- 10 % der Arbeitnehmern in Unternehmen mit 100 bis 300 Angestellte.

    3.- 30 Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 300 Angestellte.

Man kann aber auch von einer Massenentlassung sprechen, wenn die gesamte Tätigkeit des Unternehmens eingestellt wird und mindestens 5 Arbeitnehmer betroffen sind.

Wir müssen betonen, wie wichtig es ist, sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, und dass die Fristen in dieser Angelegenheit kurz sind, so dass der Mandant schnell reagieren muss. Deshalb empfehlen wir bei Mercury Rechtsanwälte in Marbella, dass Sie so schnell wie möglich einen Rechtsbeistand suchen.

Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum spanischen Arbeitsrecht oder zur Kündigung von Arbeitsverträgen haben. Wir beraten Sie auch gerne in allen anderen Angelegenheiten, unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter. info@mercuryabogados.com Telefon: +34 951 052 811 Whatsapp: +34 643 89 04 96