Befristete Solidaritätssteuer auf große Vermögen

In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella wir werden die Einführung der befristete Solidaritätssteuer auf große Vermögen für die Steuererklärungen ab 2022 besprechen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine jährliche staatliche Steuer handelt, deren Erhebung im Gegensatz zur Vermögenssteuer (im Folgenden IP) nicht an die autonomen Regionen übertragen wird.

Allerdings ist diese Steuer in vielen Aspekten durch die IP geregelt, da sie ebenfalls das Nettoaktiva der Privatpersonen zum 31. Dezember eines jeden Jahres besteuert.

Die Steuerpflicht entsteht hierbei, wenn das Nettovermögen die Summe von 3.000.000 Euro übersteigt. Das Nettovermögen erstellt sich aus den Gütern und Rechten des Steuerpflichtigen, abzüglich der Belastungen und Lasten, die deren Wert mindern, sowie der Schulden und persönlichen Verpflichtungen, für die der Steuerpflichtige haftet. Darüber hinaus reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage um 700.000 Euro der in Spanien unebregrenzt Steuerpflichtigen.

Die Steuersätze sind wie folgt gestaffelt:

Bemessungsgrundlage bis EuroSteuer in EuroRest Bemessungsgrundlage
bis Euro
Steuersatz %
0,000,003.000.000,000,0
3.000.000,000,002.347.998,031,7
5.347.998,0339.915,975.347.998,032,1
10.695.996,06152.223,93Darüber3,5

 

Wir müssen uns daran erinnern, dass Nichtansässige für ihre begrenzte Steuerpflicht besteuert werden, d. h. die Summe der Werte von Vermögenswerten oder Rechten, die sich nur in Spanien befinden. Anders geht es Spanien ansässigen Steuerpflichtigen, die hierfür ihr weltweites Vermögen zugrunde legen müssen.

Neu hierbei ist, dass Anteile von nicht ansässigen Unternehmen -die nicht in organisierten Märkten gehandelt werden -, deren Vermögenswerte direkt oder indirekt zu mindestens 50 % aus in Spanien gelegenen Immobilien bestehen, als in Spanien liegendes Vermögen gilt.

Wie Sie sehen können, hat dies erhebliche Auswirkungen, daher empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Steueranwälte von Mercury Abogados in Marbella zu wenden.

Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Steuern in Spanien und Andalusien haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

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