Die spanische Grundsteuer
Die spanische Grundsteuer, auf spanisch «Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, abgek. I.B.I., ist in den Artikeln 60 bis 77 des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Regulierung der örtlichen Gemeindekassen und in der vom Stadtrat genehmigten Steuerverordnung geregelt.
Read moreSelbstveranlagung bei unvorhergesehenden Verlust von Steuervorteilen: Die Nachzahlung
Demnach, sollten die erforderlichen Anforderungen für die Steuervorteilen nicht mehr vorhanden sein, muss durch einer ergänzenden Selbstveranlagung der Teil der Steuer nachgezahlt werden, der ohne Anwendung der Steuervergünstigung angefallen wäre.
Read moreAnwaltskanzlei in Avenida Ricardo Soriano, Marbella
Und obwohl die Hauptfassade unserer Kanzlei zur Avenida Ricardo Soriano zugewandt ist, befindet sich der Haupteingang in der Avenida Arias Maldonado Nr. 2. Haben wir ein Werbeplakat mit dem Standort in der Avenida Ricardo Soriano in Marbella angebracht.
Read moreDie spanische Vermögensteuer
Die Vermögensteuer ist im Gesetz 19/1991 vom 6. Juni geregelt. Es handelt sich um eine Steuer direkter und persönlicher Natur, die das Nettovermögen natürlicher Personen im Sinne dieses Gesetzes besteuert.
Read moreGoldenes Visum für Immobilieninvestoren
In diesem Blog analysieren wir die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um das «Goldenes Visum für immobilieninvestoren» durch Immobilienanlagen zu erhalten, sowie dessen Gültigkeitsdauer.
Read moreGrunderwerbsteuer und Stempelsteuer in Andalusien (Teil IV)
In der Regel beträgt der anzuwendende Steuersatz 1%, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. Bei einigen Operationen ist der Steuersatz Null, es muss jedoch noch eine Steuererklärung eingereicht werden.
Read more
Neuste Kommentare