Das gerichtliche Räumungsverfahren

In diesem Blog von Mercury Anwälte in Marbella werden wir das gerichtliche Räumungsverfahren analysieren, wenn der Mieter einer Immobilie die Miete oder ähnliche Beträge nicht zahlt oder einfach am Ende der Mietlaufzeit die Immobilie nicht freiwillig verlässt.

In diesen Fällen wird der Vermieter gezwungen sein vor Gericht zu gehen und mit Hilfe der Justizbehörden zu versuchen, das Eigentum wieder in Besitz zu erlangen.

Das Gerichtsverfahren ist im Gesetz 2/2000 vom 7. Januar über das Zivilverfahren geregelt

Vor Beginn des Gerichtsverfahrens ist es jedoch ratsam, dem Mieter ein Burofax zuzusenden, in dem die geschuldeten Mieten oder ähnlichen Beträge zuverlässig geltend gemacht werden. Auf diese Weise, sollten 30 Tage seit dem Empfang des Burofaxes vergangen sein, kann der Mieter die Räumungsklage nicht mehr unterbrechen. Der spanische Begriff dafür ist: “Enervación de la acción de desahucio”.

Die Enervación ist im Räumungsverfahren die Zahlung der Schulden gegenüber dem Vermieter, damit die Räumungsklage nicht vollzogen wird. Auf diese Weise kann der Mieter die Immobilie weiterhin genießen. Es ist zu beachten, dass die Enervación nur einmal durchgeführt werden kann.

 

Nach den oben genannten 30 Tagen, und sollte der Mieter die Forderung im Burofax ignoriert haben, kann die Klageschrift eingereicht werden. Das Gerichtsverfahren wird gemäss den Vorschriften der mündlichen Verhandlung abgewickelt, d.h. sobald die Klage zugelassen ist, wird der Mieter vom Gericht über die Zulassung der Klage informiert und eine Kopie der Klageschrift wird ihm überreicht. In dem Zulassungsschreiben des Gerichts werden zwei Daten angegeben sein, eine ist die Frist von 10 Arbeitstagen, um gegen die Räumungsklage Widerspruch einzulegen, und der andere ist der Tag, an dem die Zwangsräumung stattfinden wird.

Die Zwangsräumung wird mit Tag und Uhrzeit vom Gericht festgelegt. Und falls erforderlich, werden Polizeibeamte daran teilnehmen.

Widerspricht der Beklagte jedoch rechtzeitig, wird das Gericht die Parteien zu einer Anhörung einladen. Und nachdem die Anhörung stattgefunden hat, entscheidet ein Richter, ob die Klage bestätigt, teilweise bestätigt oder abgewiesen wird.

Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu den Räumungsverfahren haben. Wir beraten Sie ebenfalls gerne in anderen Zivil- und Prozessrechtsfragen. Unsere erfahrenen Anwälte für Zivil- und Prozessrecht helfen Ihnen gerne weiter.

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