Das kurze Strafverfahren in Spanien

DAS URTEIL

Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Marbella verteidigen unsere Mandanten vor Gericht in kurzen Strafverfahren.

In vorherigen Blogs haben wir alle Phasen des kurzen Strafverfahrens erläutert, nun werden wir im Anschluss den letzten Teil dieses Blogs erklären, das Urteil. Geregelt wird dieses in den Artikeln 785 ff. des spanischen Strafprozessrechts.

Wenn also die erste Phase des Verfahrens, die mündliche Verhandlung, die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und die Parteien sowie die Staatsanwaltschaft ihre Ablussplädoyer vorgetragen haben, ist der letzte Schritt des Verfahrens die Verhängung des entsprechenden Urteils durch den Richter oder das Gericht.

Die letzte Phase des kurzen Strafverfahrens ist das Urteil

Das Urteil wird innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung verkündet. Dieses darf in keinem Fall die in der Anklageschrift geforderten Strafen überschreiten. Ferner darf das Urteil keine Straftaten verurteilen, die nicht Tatbestand des Verfahrens waren.

Gegen das Urteil vom Strafgericht kann vor dem entsprechenden Provinzgericht (Audiencia Provincial) Berufung eingelegt werden. Allerdings gegen das Urteil des zentralen Strafgerichts (Juez Central de lo Penal) muss die Berufung vor der Strafkammer des Landesgerichts (Sala de lo Penal de la Audiencia Nacional) eingelegt werden. Die Berufung kann von beiden Parteien innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum, an dem das Urteil mitgeteilt wurde, eingelegt werden.

Sobald das Urteil sein Rechtskräftigkeit (Sentencia Firme) erlangt, wird es von dem Richter oder dem Gericht vollstreckt.

 

Ist der Entschädigungsbetrag in dem Urteil nicht festgelegt worden, so kann jede Partei im Laufe des Vollstreckungsverfahrens des Urteils, die Beweise für die genaue Bestimmung des Entschädigungsbetrags vorlegen.

Unsere deutschsprachigen Anwälte in Marbella vertreten und verteidigen unsere Mandanten in kurzen Strafverfahren.

Zögern Sie nicht, sich mit unserer Anwaltskanzlei in Marbella in Verbindung zu setzen, wenn Sie möchten, dass unsere Anwälte Sie in einem kurzen Strafverfahren vertreten. Egal, ob Sie Kläger oder Beklagter sind, unser Team von erfahrenen Strafverteidigern in Marbella wird Ihre Interessen verteidigen.

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