Das kurze Strafverfahren in Spanien
DIE VERTEIDIGUNGSSCHRIFT IM KURZEN STRAFVERFAHREN
Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Marbella verteidigen unsere Mandanten vor Gericht in einem kurzen Strafverfahren.
Im vorherigen Blog über das kurze Strafverfahren haben wir eine kurze Zusammenfassung der ersten Phase des Verfahrens (vorbereitende Maßnahmen) und der Anklageschrift gemacht. In diesem Blog werden wir nun den Inhalt des Verteidigungsschreibens im kurzen Verfahren erläutern. Die Regelung hierfür ist in den Artikeln 780 ff. des spanischen Strafprozessgesetzes zu finden.
Sobald die erste Phase des Verfahrens abgeschlossen ist, wird die mündliche Verhandlung eröffnet, hier wird die Staatsanwaltschaft und der Kläger deren jeweiligen Anklageschriften und der Angeklagte sein Verteidigungsschreiben vorlegen.
Demnach, nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung fordert der Gerichtssekretär den Angeklagten auf innerhalb von drei Tagen mit Anwalt und Prokurist vor Gericht zu erscheinen. Wird freiwillig keiner ernannt, werden diese von Amts wegen zugewiesen.
Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, übergibt der Gerichtssekretär das Verfahren an die in den Anklageschriften als Angeklagter bezeichneten Personen und die in den Anklageschriften verantwortlichen Dritten, so dass diese innerhalb von zehn Tagen ein Verteidigungsschreiben gegen die erhaltenen Anklagen vorlegen können.
Es ist zu bedenken, dass, wenn die Verteidigung innerhalb der Frist keine Verteidigungsschrift einreicht, davon ausgegangen wird, dass sie gegen die Anklageerhebung Einspruch erhoben hat, um das Verfahren fortsetzen zu können.
INHALT DES VERTEIDIGUNGSSCHREIBENS:
A. Es kann zum Zweck der Beweisaufnahme für die mündliche Verhandlung oder zur Beweissicherung vom Gericht gefordert werden bestimmte Dokumente einzuholen oder Sachverständige oder Zeugen vorzuladen.
B. Er kann der Anklageschrift zustimmen (dies muss ausdrücklich vom Angeklagten unterzeichnet werden).
Wenn es nicht möglich ist, den Angeklagten ausfindig zu machen, wenn er keinen Wohnsitz angegeben hat und wenn die beantragte Strafe zwei Jahre Freiheitsentzug überschreitet oder, falls es sich um eine andere Strafe handelt, deren Dauer sechs Jahre nicht überschreitet, dann ordnet der Richter die Durchsuchung und Beschlagnahmung des Angeklagten an und erklärt ihn für abwesend.
Sobald das Verfahren dem Richter oder Gericht zur Verfügung steht, werden die vorgeschlagenen Beweise geprüft. Danach wird ein Beschluss ausgestellt, in der die Beweise, die für relevant erachtet werden, zugelassen und die anderen abgelehnt. Ebenfalls werden hierdurch die erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung erteilt.
Unsere deutschsprachigen Anwälte in Marbella verteidigen und vertreten unsere Mandanten in kurzen Strafverfahren
Bitte zögern Sie nicht, sich mit unserer Anwaltskanzlei in Marbella in Verbindung zu setzen, wenn Sie möchten, dass unsere Anwälte Sie in einem kurzen Verfahren vertreten sollen. Unabhängig davon ob Sie Kläger oder Beklagter sind, unser Team von erfahrenen Strafverteidigern in Marbella verteidigt Ihre Interessen.
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