DIE ERBRECHTE DES ÜBERLEBENDEN EHEPARTNERS
In diesem Blog von Mercury Anwälte in Marbella konzentrieren wir uns auf die Erbrechte des Ehepartners, der den anderen überlebt.
Zunächst müssen wir kurz erläutern, wer nicht als Ehepartner betrachtet wird:
Der geschiedene Ehepartner.
Der getrennte Ehepartner. Wenn jedoch die Versöhnung zwischen den getrennten Ehegatten dem zuständigen Gericht, in dem das Trennungsverfahren bearbeitet wurde, oder dem Notar, der die Trennungsurkunde erteilt hat, mitgeteilt wurde, behält der überlebende Ehepartner seine Rechte.
Die Eheschließung wurde für nichtig erklärt. Es sei denn, die Nichtigkeit erfolgt nach dem Tod und der überlebende Ehepartner hatte in gutem Glauben gehandelt.
Rang in der Erbschaftsnachfolge des Ehepartners
In Bezug auf den Rang in der Erbschaftsnachfolge des Ehepartners, legt das spanische Bürgerliche Gesetzbuch eine Reihenfolge fest, wer die Pflichterben sind. Auf diese Weise erben in erster Linie die Kinder und Nachkommen von ihren Eltern und Vorfahren. In zweiter Linie, sollten die Vorstehenden nicht vorhanden sein, erben die Eltern und Vorfahren von ihren Kinder und Nachkommen. Und in dritter Linie, wenn alle vorgenannten ausfallen, ist der Witwer oder die Witwe der alleinige Pflichterbe.
Sollte der Ehepartner gemeinsam mit den Kindern oder Nachkommen die Erbschaft antreten, hat dieser Anspruch auf ein Nießbrauchrecht des zur Verbesserung bestimmten Pflichtteils. Und wenn es Vorfahren gibt, aber keine Nachkommen, hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf ein Nießbrauchsrecht der Hälfte des Erbes.
Der Nießbrauch ist das Recht auf Nutzung und Genuss einer fremden Sache mit der Verpflichtung, ihre Form und Substanz zu bewahren
Anstelle eines Nießbrauchrechtes, besteht den Erben auch die Möglichkeit, den überlebenden Ehepartner sein Nießbrauchrecht anderweitig zu befriedigen. Es kann ihm eine Rente, bestimmte Vermögenswerte oder eine Geldsumme zugewiesen werden. Wenn jedoch der überlebende Ehepartner nur mit Kindern des Verstorbenen das Erbe antritt, kann dieser darauf bestehen, dass sein Nießbrauchsrecht, nach Wahl der Kinder, mit einem Geldbetrag oder mit Erbgütern ausbezahlt wird.
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die vor der Scheidung, Trennung oder Nichtigkeitserklärung erteilten Testamente nicht automatisch erlöschen, da der Wille des Erblassers immer Vorrang hat. Daher empfehlen wir, Mercury Anwälte in Marbella, ein neues Testament zu erteilen.
Zögern Sie nicht, sich an unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu wenden, wenn Sie Fragen zum Erbrecht in Spanien oder zur Erbschaftssteuer von nicht Residente haben. Auch um Sie in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Unsere erfahrenen Anwälte in Zivilrecht helfen Ihnen gerne weiter.
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