Die Garantiefristen im Bauprozess
In diesem Blog von Mercury Anwälte in Marbella werden wir die Garantiefristen bei Neubauprojekten analysieren. Die Regelung derselben findet sich in der „Ley de Ordenación de la Edificación“, auf Deutsch das Bauleitungsgesetz, insbesondere in den Artikeln 17 und 18.
Die folgenden Fristen müssen ab der Abnahme des Baus ohne Vorbehalte oder ab der Behebung der Vorbehalte gezählt werden:
1) Zehn Jahre für Sachschäden, die am Gebäude durch Mängel oder Fehler an den Fundamenten, Stützen, Trägern, Balken, Böden, tragende Wände oder anderen Strukturelementen verursacht wurden und die die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes direkt beeinträchtigen.
2) Drei Jahre für Sachschäden, die am Gebäude durch Mängel oder Fehler an den Bauelementen oder Installationen verursacht wurden, und dadurch nicht die Anforderungen der gesetzlichen Bewohnbarkeit beinhalten.
3) Ein Jahr für Sachschäden aufgrund von Mängeln oder Fehlern bei der Ausführung, die die äußerlichen Elemente betreffen.
Die zivilrechtliche Verantwortung ist persönlich und individuell. Wenn jedoch die Schadensursache nicht individualisiert werden kann oder nachgewiesen wird, dass mehrere daran beteiligt sind, kann die Verantwortung gesamtschuldnerisch eingefordert werden. In jedem Fall haftet der Bauträger gemeinsam mit den anderen Mitwirkenden gegenüber möglichen Käufern für Sachschäden am Gebäude, die durch Baumängel verursacht wurden.
Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass der Schaden durch ein zufälliges Ereignis, höhere Gewalt, eine Handlung eines Dritten oder durch den Geschädigten selbst verursacht wurde, kann von den Mitwirkenden im Bauprozess keine Verantwortung verlangt werden.
Die Frist zur Geltendmachung der Haftung für Sachschäden verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Schadens, unabhängig von der Geltendmachung der Haftung für Vertragsbruch.
Wie Sie sehen können, sind die Garantiefristen sehr kurz, deshalb empfehlen wir bei Mercury Anwälte in Marbella, umgehend mit unseren Rechtsanwälten in Marbella, Experten in Garantiefristen im Bauprozess, Kontakt aufzunehmen.
Bitte zögern Sie auch nicht, sich mit unserer Anwaltskanzlei in Marbella in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen zum Kauf von Immobilien ab Plan haben. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Fachanwälte für Zivilrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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