Die spanische Vermögensteuer

Die spanische Vermögensteuer ist im Gesetz 19/1991 vom 6. Juni geregelt.

Es handelt sich um eine Steuer direkter und persönlicher Natur, die das Nettovermögen natürlicher Personen im Sinne dieses Gesetzes besteuert.

Dieses Gesetz versteht unter Nettovermögen der natürlichen Personen, das Vermögen und die Rechte mit wirtschaftlichen Inhalten, abzüglich Gebühren und Belastungen, die ihren Wert mindern, sowie persönliche Schulden und Verpflichtungen.

Im Fall einer beschränkten Steuerpflicht, handelt es sich um das Vermögen und die Rechte, die sich auf spanischem Gebiet befinden, ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen.

Da es sich um eine Steuer handelt die den autonomen Regionen überlassen wird, und falls die autonome Region kein Freibetrag festgelegt hat, wird die Steuerbemessungsgrundlage um 700.000 Euro gesenkt.

Der genannte Freibetrag gilt für Nicht-Residente, die der undbeschränkter und beschränkter Steuerplicht unterliegen.

  Die Steuer fällt am 31. Dezember eines jeden Jahres an und das Vermögen, dessen Eigentümer der Steuerpflichtige an diesem Tag ist, muss mit der Vermögensteuer besteuert werden.

Wurde die Steuerbemessungsgrundlage einmal mit den Freibeträgen verringert, wird der Rest mit den Steuersätzen der von der autonomen Region genehmigten Staffelung besteuert.

Wenn diese jedoch keinen Steuersatz genehmigt hat, werden folgenden Steuersätze angewendet:

   
Bemessungsgrundlage bis EuroSteuerschuld EuroRestbemessungsgrundlage bis EuroSteuersatz Prozent
0,000,00167.129,450,2
167.129,45334,26167.123,430,3
334.252,88835,63334.246,870,5
668.499,752.506,86668.499,760,9
1.336.999,518.523,361.336.999,501,3
2.673.999,0125.904,352.673.999,021,7
5.347.998,0371.362,335.347.998,032,1
10.695.996,06183.670,29danach2,5

 

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