Gerichtsunzuständigkeit

In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella werden wir una mit der Möglichkeit des Beglakten beschaffen, um die Unzuständigkeit oder Kompetenz in einem Zivilgerichtsverfahren gelten zu machen. Dieser Anspruch wird auf Spanisch "Declinatoria“ genannt und ist in den Artikeln 63 bis 65 der Zivilprozessgesetz geregelt.

Darin muss der Beklagte das Gericht angeben, das er für die Erörterung des Streits für zuständig hält. Der Beklagte kann diesen Antrag bei dem Gericht einreichen, bei dem die Klage bereits bekannt ist, oder bei dem Gericht, bei dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Im letzteren Fall wird das Gericht diese Mitteilung so schnell wie möglich an das mit der Streitigkeit befasste Gericht weiterleiten.

Der Antrag muss innerhalb der ersten 10 Tage der Frist zur Beantwortung der Klage eingereicht werden. Mit der Einreichung werden die Fristen zur Beantwortung der Klage und der Ablauf des Verfahrens gestoppt. Unbeschadet dieser Aussetzung können weiterhin Beweissicherungsmaßnahmen und einstweilige Verfügungen durchgeführt werden, die, wenn sie nicht errichtet werden, dem Kläger irreparablen Schaden zufügen könnten.

Dem Antrag müssen die ihm zugrunde liegenden Beweismittel beigefügt werden und die Berufung auf das Gericht, das für die Kenntnis des Streitfalls als zuständig erachtet wird. Das Gericht gibt danach dem Kläger die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen zu antworten und seine Argumente darzulegen, warum die Zuständigkeit bei dem Gericht aufrechterhalten werden muss, bei dem er die Klage eingereicht hat, und nicht bei dem Gericht, bei dem der Beklagte diese weiterführen möchte.

Das Gericht entscheidet danach über die Stattgebung oder Ablehnung. Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Verfahren unter Angabe des zuständigen Gerichts eingestellt, außer in Fällen, in denen die örtliche Unzuständigkeit gibt. In diesem Fall werden die Akten an das zuständige Gericht weitergeleitet, wo die Parteien innerhalb einer Frist erscheinen müssen von 10 Tagen. .

Wie Sie sehen, gibt es eine sehr kurze Frist für die Einreichung dieses Antrags, wodurch unnötige zusätzliche Reisekosten eingespart werden könnten, wenn eine Gerichtsunzuständigkeit vorliegt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Prozessrechtsanwälten bei Mercury Abogados in Marbella zu wenden.

Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Zivilprozessen haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

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