Goldenes Visum für Immobilieninvestoren
In diesem Blog analysieren wir die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um das "Goldenes Visum für Immobilieninvestoren" durch Immobilienanlagen zu erhalten, sowie dessen Gültigkeitsdauer.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihre Internationalisierung, werden bestimmte Fälle geregelt, die durch wirtschaftliche Interessen die Erteilung von einem Visum und Aufenthaltsgenehmigungen erleichtert und beschleunigt. Der Grund dafür ist, Anlagen und Talente nach Spanien zu locken.
Voraussetzungen für den Erwerb des GOLDEN VISA für Immobilieninvestoren
Zunächst müssen wir klarstellen, dass dies nicht für Bürger der Europäischen Union und für diejenigen gilt, für die das Recht der Europäischen Union anwendbar ist, da diese das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht genießen.
Um das „Goldene Visum“ als Immobilieninvestor zu erhalten, muss jeder Antragsteller Immobilien in Spanien für einen Wert von mindestens 500.000 Euro ohne Lasten und Belastung erwerben. Der Teil des Wertes, der den erforderlichen Betrag übersteigt, darf belastet sein.
Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Investition getätigt hat, wenn diese durch eine Gesellschaft getätigt wurde, die nicht in einem Steuerparadies ansässig ist, sofern er direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsorgans ernennen oder abberufen kann.
Die Erteilung eines „Goldenen Visums“ für Immobilieninvestoren ermöglicht es ihnen, während dessen Laufzeit in Spanien zu wohnen und zu arbeiten.
Zusätzlich zur Investition von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr, muss der Antragsteller nachweisen:
sich nicht illegal in Spanien zu befinden.
über 18 Jahre alt sein.
in den letzten fünf Jahren kein Strafregister zu haben.
nicht in Länder, mit denen Spanien diesbezüglich ein Abkommen geschlossen hat, als abweisbar erscheinen.
eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einer in Spanien tätigen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
während ihres Aufenthalts in Spanien über ausreichende finanzielle Mittel für sich und ihre Familienangehörigen verfügen.
Die Dauer des Visums beträgt ein Jahr und umfasst auch den Ehegatten und die minderjährigen oder älteren Kinder, die vom Antragsteller noch finanziell abhängig sind, sofern nachgewiesen wird, dass die im vorherigen Abschnitt genannten Anforderungen erfüllt werden.
Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Goldenes Visum für Immobilieninvestoren oder zu einem Immobilienerwerb haben. Unser Team von erfahrenen Anwälten in Marbella berät und begleitet Sie gerne bei der Kaufabwicklung Ihrer Immobilie.
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