Steuerschuld bei Gesellschaftliche operationen und Stempelsteuerpflicht

Die Steuerschuld der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer ist der Betrag, den der Steuerpflichtige für die Realisierung des steuerpflichtigen Ereignisses bezahlen muss.

Die Steuerschuld wird wie folgt festgelegt:

Gesellschftliche Operationen: Die anzuwendende Steuer beträgt 1%

In der Regel beträgt der anzuwendende Steuersatz 1%, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. Bei einigen Operationen ist der Steuersatz Null, es muss jedoch noch eine Steuererklärung eingereicht werden. Befreite sind davon:

A. Gründung von Unternehmen.

B. Kapitalerhöhung

C. Beiträge von Partnern, die keine Kapitalerhöhung bedeuten. 

D. Verlegung des Gesellschaftsitzes nach Spanien, wenn sich keine zuvor in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befunden hat.

Stempelsteuer

A. Es wird ein Steuersatz von 1,5% erhoben,

auf die ersten Kopien von Urkunden und notariellen Urkunden wenn sie sich auf wertvolle Gegenstände oder Vermögenswerte beziehen, oder Urkunden oder Verträge enthalten die im Grundbuchamt („Registro de la Propiedad in Spanish“), Handelsregister ("Registro Mercantil"), das Register für gewerbliches Eigentum ("Registro de Propiedad Industrial") und das Register für bewegliches Eigentum ("Registro de Bienes Muebles") eingetragen werden können.

B. Ein Steuersatz von 0,3% wird, 

auf den Kauf des gewöhnlichen Wohnsitzes angewendet, wenn der reale Wert der Immobilie € 130.000 nicht überschreitet. Dies gilt nur für Steuerpflichtige unter 35 Jahren.

C. Beim Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes wird ein Steuersatz von 0,1% angewendet, 

wenn der tatsächliche Wert der Immobilie € 180.000 nicht überschreitet und der Steuerpflichtige eine anerkannte Behinderung von 33% oder mehr aufweist.

D. Ein Steuersatz von 0,1% wird für notarielle Dokumente angewendet,

bei Gründung und Löschung von Pfändungsrechten (derechos reales de garantía), wenn der Steuerpflichtige eine Kreditgarantiegesellschaft mit Sitz in der Region Andalusien ist.

E. Bei Wechseln (Letras de Cambio) gilt die im Gesetz festgelegte Steuertabelle.

 

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