Steuerschuld bei Übertragung von Vermögenswerten
In diesem Eintrag analysiert unsere Anwaltskanzlei in Marbella die Steuerschuld der Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer in Andalusien. Man kann es als den Betrag bezeichnen, den der Steuerpflichtige für die Realisierung des steuerpflichtigen Ereignisses bezahlen muss.
Der Steuersatz ergibt sich aus der Anwendung der folgenden Steuersätze auf die Steuerbemessungsgrundlagen:
Bei Vermögensübertragungen:
A. Übertragung von Immobilien:
Im Regelfall, wenn die Übertragung einer Immobilie, oder eine Gründung oder Löschung eines dinglichen Rechtes auf diesen erfolgt, ausgeschlossen Pfandrechte, erhält man die Steuerschuld aus dem Resultat der Anwendung der folgenden Steursätze auf die Bemessungsgrundlagen:
Bemessungsgrundlage bis (Euro) | Steuerschuld (Euro) | Restbemessungsgrundlage (Euro) | Steuersatz |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 400.000,00 | 8,00% |
400.000,01 | 32.000,00 | 300.000,00 | 9,00% |
700.000,01 | 59.000,00 | danach | 10,00% |
Im Falle der Übertragung eines Gragenstellplatzes, mit Ausnahme derjenigen die Teil der Immobilie sind, mit einem Limit von zwei Garagenstellplätze, ergibt sich die Steuerschuld aus der Anwendung der folgenden Steursätze auf die Bemessungsgrundlagen:
Bemessungsgrundlage bis (Euro) | Steuerschuld (Euro) | Restbemessungsgrundlage (Euro) | Steuersatz |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 30.000,00 | 8,00% |
30.000,01 | 2.400,00 | 20.000,00 | 9,00% |
50.000,01 | 4.200,00 | danach | 10,00% |
B. Übertragung von beweglichen Gütern sowie die Gründung von dinglichen Rechten auf diese, ausgeschlossen Pfandrechte.
Die Steuerschuld ergibt sich aus der Anwendung des folgenden Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage:
Im Allgemeinen wird ein Steuersatz von 4% angewendet
Für die Übertragung von Schiffen mit einer Länge von mehr als 8 Metern, Fahrzeugen mit einer Steuerleistung von mehr als 15 PS sowie Kunst- und Antiquitätengegenständen wird ein Steuersatz von 8% erhoben.
C. Für die Übertragung von Immobilien, deren realer Wert 130.000 Euro nicht überschreitet, wird ein Steuersatz von 3,5% angewendet.
Diese Annahme tritt ein, wenn der tatsächliche Wert der Immobilie nicht 130.000 € überschreitet und für den gewöhnlichen Aufenthalt des Käufers verwendet wird, sofern dieser jünger als 35 Jahre ist.
Ebenso wird bei der Übertragung von Immobilien ein Steuersatz von 3,5% angewendet, wenn der Betrag 180.000 Euro nicht übersteigt, wenn er für den gewöhnlichen Aufenthalt des Käufers bestimmt ist und die Person eine anerkannten Behinderung von 33% oder mehr hat.
D. Für den Erwerb Immobilien zum Weiterverkauf durch eine natürliche oder juristische Person,
die eine Geschäftstätigkeit ausübt und für die die Anpassungsregeln des Generalplans des Immobiliensektors gelten, wird ein Steuersatz von 2% angewendet.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Steuerexperten.
E. Ein Steuersatz von 1% wird angewendet, bei der Gründung von Pfändungsrechten, Renten, Kautionen, Darlehen und die Übertragung von Kredite.
F. Bei Mietverträgen wird auf die gesetzlich festgelegte Bemessungsgrundlage verwiesen.
G. Es ist zu Berücksichtigen, dass es ab dem 1. Januar 2015
eine Steuerermässigung bei Gründungen und Ausübungen von Kaufoptionen in Mietverträgen gibt, die mit bestimmten Schuldenerlasse durch abtreten von Güter verbunden sind, angewendet werden.
Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer in Andalusien. Unser Team von erfahrenen Anwälten in Marbella berät und begleitet Sie gerne bei der Kaufabwicklung Ihrer Immobilie.
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