Neues Beitragssystem für Selbstständige in Spanien
In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella geht es um das neue Beitragssystem für Selbstständige, das durch das Königlichen Gesetzesdekrets 13/2022 vom 26. Juli 2022 eingeführt wurde.
Nichtdestotrotz tritt diese Änderung des Beitragssystems erst am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dieser Änderung müssen alle Selbstständigen Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage ihres jährlichen Nettoeinkommens entrichten.
Zu diesem Zweck bezieht sich dieses Einkommen auf alle im Kalenderjahr erzielten Einkünfte, mit Ausnahme der Einkünfte, die als Arbeitnehmer oder vergleichbar erzielt werden. Die Regeln für die Berechnung des Nettoeinkommens richten sich nach den Vorschriften der Einkommenssteuer für natürliche Personen (Impuesto de la Renta de Personas Físicas auf Spanisch).
Von dem erzielten Betrag werden 7 % für allgemeine Ausgaben abgezogen, außer bei Verwaltern oder Gesellschaftern von Gesellschaften, die 25 % bzw. 33 % oder mehr der Anteile halten; in diesem Fall beträgt der anzuwendende Prozentsatz 3 %.
Welchen Preis sollten wir anwenden?
Zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage ist vom Monatsdurchschnitt des Jahresnettoeinkommens auszugehen. Diese Bemessungsgrundlage ist vorläufig, und am Ende des Jahres, wenn diese niedriger ist als das erzielte Einkommen, wird die Sozialversicherung eine Aufforderung zur Zahlung der Differenz ausstellen. Ist diese hingegen höher als der tatsächliche zu zahlende Betrag, so zahlt die Sozialversicherung die Differenz vor dem 30. April des Folgejahres.
Jährlich werden eine allgemeine Tabelle und eine reduzierte Tabelle der Beitragsgrundlagen erstellt, in der die monatlichen Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen zu sehen sind.
Wenn im Laufe des Jahres eine Änderung des Nettoeinkommens zu erwarten ist, kann man selber die Beitragsgrundlage alle zwei Monate, höchstens jedoch sechsmal im Jahr, ändern.
Wie Sie sehen können, bedeutet dies eine wesentliche Änderung des Beitragssystems, daher empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht von Mercury Abogados in Marbella zu wenden.
Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum neuen Beitragssystem haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
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