Sachliche Kündigung

In diesem Blog von Mercury Rechtsanwälte in Marbella befassen wir uns mit der Beendigung von Arbeitsverträgen durch sachliche Gründe.

Diese Art der Entlassung unterliegt ebenso wie die verhaltensbedingte Kündigung bestimmten spezifischen Entlassungsgründen und Verfahren, die in Artikel 52 des Arbeiterstatuts (Estatuto de los Trabajadores auf Spanisch) vorgesehen sind.

Eine sachliche Entlassung stützt sich demnach auf die folgenden Gründe:

 Nachträgliche oder bekannte Untauglichkeit, es sei denn, sie war bereits während der Probezeit bekannt.

 Nichtanpassung an technische Änderungen, wenn mehr als zwei Monate vergangen sind oder die Einarbeitungszeit ohne Anpassung beendet wurde.

 Finanzielle, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe, die nicht die Voraussetzungen für eine Massenentlassung erfüllen.

 Nicht ausreichende Mittelzuweisung für gemeinnützigen Organisationen für öffentliche Pläne und Programme.

Nach der Aufschlüsselung der Gründe ist es wichtig, sich die Auswirkungen und Formen der Beendigung solcher Entlassungen zu beachten. Für diese Form der Kündigung ist Folgendes erforderlich:

a) Eine schriftliche Kündigung

b) Gleichzeitig mit a) muss die Abfindung zur Verfügung gestellt werden (20 Tage pro Arbeitsjahr; maximal 12 Monatszahlungen). Ausnahme sind wirtschaftliche Gründen bis zum

c) Eine Kündigungsfrist von 15 Tagen vor dem Datum des Entlassungstags.

 

In den nächsten Blogs von Mercury Rechtsanwälte in Marbella werden wir die verhaltensbedingte Kündigung und ihre Besonderheiten bei dieser Art von Entlassung besprechen, aber wir werden auch sehen, was passiert, wenn die Anforderungen der sachlichen oder verhaltensbedingte Kündigung nicht erfüllt werden.

Wir müssen betonen, wie wichtig es ist, sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, und dass die Fristen in diesen Angelegenheiten sehr kurz sind, so dass der Mandant schnell reagieren muss. Bei Küdigungen gibt es Klagefrist von 20 Tagen ab dem Entlassungstags. Deshalb empfehlen wir von Mercury Rechtsanwälte in Marbella, dass Sie so schnell wie möglich einen Rechtsbeistand suchen.

Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum spanischen Arbeitsrecht oder zur Kündigung von Arbeitsverträgen haben. Wir beraten Sie auch gerne in allen anderen Angelegenheiten, unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.