SPANISCHE NATIONALITÄT DURCH WOHNSITZ » Minderjährigen oder personen mit gerichtlich veränderter rechtsfähigkeit

Unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella beraten und verwalten alle erforderlichen Verfahren, damit unsere Mandanten die spanische Staatsangehörigkeit durch ihren Wohnsitz erhalten.

Unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella sprechen Deutsch, Arabisch, Spanisch, Französisch, Englisch, Italienisch und Russisch, und beraten und helfen Ihnen die spanische Staatsangehörigkeit durch Ihren Wohnsitz in Marbella oder in einem anderen Ort von Spaniens zu erlangen.

Dokumente, die beim antrag von minderjährigen oder personen mit gerichtlich veränderter rechtsfähigkeit vorzulegen sind:

A. Minderjährige unter 14 Jahren oder Personen mit gerichtlich veränderter Rechtsfähigkeit, und durch einen gesetzlichen Vertreter handeln müssen:

1. Standard-Antragsformular,  unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter.

2. Geburtsurkunde, aus des Herkunftslandes, ordnungsgemäß beglaubigt und gegebenenfalls übersetzt, in Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen.

3. Vollständiger Reisepass oder Personalausweis im Falle von Bürgern der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums.

4. Zahlungsbeleg der Gebühr.

5. Genehmigung des Standesbeamten des Wohnsitzes des Minderjährigen oder der Person, deren Geschäftsfähigkeit gerichtlich verändert wurde.

6. Identifikationsdokument des/der gesetzlichen Vertreter(s).

7. Bescheinigung über Ausbildung, Wohnort, Unterkunft, Pflege oder Sonderpädagogik, die den ausreichenden Grad der Integration bescheinigt, obligatorisch im Falle von Kindern im Schulalter.

8. Ausländerausweis, Aufenthaltskarte eines Verwandten eines EU-Bürgers oder Meldebescheinigung eines EU-Bürgers. Dies kann durch eine Ermächtigung zur Überprüfung beim Justizministerium ersetzt werden, im Antragsformular enthalten.

9. Bescheinigung der Registrierung beim Rathaus (auf Spanisch „Certificado de Empadronamiento“). Dies kann durch eine Ermächtigung zur Überprüfung beim Justizministerium ersetzt werden, im Antragsformular enthalten.

B. Minderjährige über 14 Jahren oder Personen mit gerichtlich veränderter Rechtsfähigkeit, die mit Hilfe ihres gesetzlichen Vertreters allein handeln können:

1. Standard-Antragsformular.  Der Antrag muss sowohl vom Antragsteller als auch von seinen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden.

2. Geburtsurkunde aus des Herkunftslandes, ordnungsgemäß beglaubigt und gegebenenfalls übersetzt, in Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen.

3. Vollständiger Reisepass oder Personalausweis im Falle von Bürgern der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums.

4. Zahlungsbeleg der Gebühr.

5. Bescheinigung über Ausbildung, Wohnort, Unterkunft, Pflege oder Sonderpädagogik, die den ausreichenden Grad der Integration bescheinigt, obligatorisch im Falle von Kindern im Schulalter.

6. Dokument zur Bescheinigung der gesetzlichen Vertretung (Gerichtsbeschluss zur Feststellung der Vertretung oder eines Ausweisdokuments der Eltern im Falle von Minderjährigen, die der elterlichen Gewalt unterliegen).

7. Ausländerausweis, Aufenthaltskarte eines Verwandten eines EU-Bürgers oder Meldebescheinigung eines EU-Bürgers. Dies kann durch eine Ermächtigung zur Überprüfung beim Justizministerium ersetzt werden, im Antragsformular enthalten.

8. Bescheinigung der Registrierung beim Rathaus (auf Spanisch "Certificado de Empadronamiento“). Dies kann durch eine Ermächtigung zur Überprüfung beim Justizministerium ersetzt werden, im Antragsformular enthalten.

Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie möchten, dass unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella Sie beraten, wie Sie die spanische Staatsangehörigkeit durch Ihren Wohnsitz erhalten können.