SPANISCHE NATIONALITÄT DURCH WOHNSITZ

Unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella beraten und verwalten alle erforderlichen Verfahren, damit unsere Mandanten die spanische Staatsangehörigkeit durch ihren Wohnsitz erhalten.

Unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella sprechen Deutsch, Arabisch, Spanisch, Französisch, Englisch, Italienisch und Russisch, und beraten und helfen Ihnen die spanische Staatsangehörigkeit durch Ihren Wohnsitz in Marbella oder in einem anderen Ort von Spaniens zu erlangen.

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE IN SPEZIFISCHEN FÄLLEN

I. Flüchtlinge

Personalausweis für Ausländer mit Angabe ihres Flüchtlingsstatus.

Blauer Pass der Genfer Konvention von 1951 (falls verfügbar).

Bescheinigung des Amtes für Asyl und Zuflucht des Innenministeriums (diese Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig), mit folgenden Angaben:

    1. Vor- und Nachname.
    2. Geburtsdatum und -ort.
    3. Namen der Eltern.
    4. Dass er seinen Flüchtlingsstatus beibehält.

    II. Geboren in Spanien.

    Geburtsurkunde des Interresenten vom spanischen Standesamt.

    Diejenigen, die das Wahlrecht nicht ausgeübt haben:

    Geburtsurkunde des spanischen Vaters / der spanischen Mutter.

    Geburtsurkunde des Interresenten vom spanischen Standesamt oder einem Gerichtsbeschluss der Adoption oder die Anerkennung als Kind.

    III. Personen unter Vormundschaft, Sorgerecht oder definiver Pflege.

    Bei Pflegefamilien:

    Anordnung des zuständigen Gerichts, in der die Person zur Vormundschaft, Sorgerecht oder definiver Pflege bestimmt wurde.

    Bei Pflegefamilien einer spanischen Institution:

    Beschluss dieser Institution die Vormundschaft, das Sorgerecht oder die Pflege zu übernehmen.

    IV. Verheiratet mit einem spanischen Staatsangehörgen.

    Geburtsurkunde des spanischen Ehegatten/in, ausgestellt vom spanischen Standesamt.

     Vom spanischen Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde.
    Bescheinigung über das Zusammenleben oder die gemeinsame Eintragung mit dem Ehegatten.

    V. Verwitwet von einem spanischen Staatsangehörigen

    Geburtsurkunde des Ehepartners, ausgestellt vom spanischen Standesamt.

    Heiratsurkunde, die vom spanischen Standesamt ausgestellt wird, aktualisiert, d.h. mit Datum ausgestellt, die dem Antrag auf Staatsbürgerschaft nahe kommen.

    Sterbeurkunde des Ehegatten.

    Bescheinigung über die gemeinsame Eintragung oder das Zusammenleben zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten.

    VI. Spanischer Abstammung

    Geburtsurkunde des spanischen Vaters/der spanischen Mutter.

    Geburtsurkunde des Großvaters / der Großmutter, nur wenn einer oder beide spanische Vorfahren sind. In diesem Fall muss auch die Geburtsurkunde des Vaters/der Mutter spanischer Abstammung vorgelegt werden, unabhängig davon, ob er/sie spanischer Staatsangehörige war oder nicht.

    VII. Sephardisch

    Dokumentation, die den Status der Sepharden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 1.2 des Gesetzes 12/2015 vom 24. Juni über die Verleihung der spanischen Staatsangehörigkeit an Sefarden mit spanischen Ursprung akkreditiert.

    Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie möchten, dass unsere erfahrenen Einwanderungsanwälte in Marbella Sie beraten, wie Sie die spanische Staatsangehörigkeit durch Ihren Wohnsitz erhalten können.