Beweisvortrag in einem Prozessverfahren für geringfügige Straftaten
Der Beweisvortrag in einem Prozessverfahren für geringfügige Straftaten ist der Prozessmoment, in dem die Parteien die Beweise verwenden müssen, die sie für das Verfahren für relevant halten, d. h. die Beweise, die sie in dem Verfahren verwenden möchten. Dazu gehören u. a. Zeugen, Sachverständige und Dokumente, wie zum Beispiel Fotos.
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