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Beweisvortrag in einem prozessverfahren für geringfügige straftaten Anwälte in Marbella

Beweisvortrag in einem Prozessverfahren für geringfügige Straftaten

30/01/2020

Der Beweisvortrag in einem Prozessverfahren für geringfügige Straftaten ist der Prozessmoment, in dem die Parteien die Beweise verwenden müssen, die sie für das Verfahren für relevant halten, d. h. die Beweise, die sie in dem Verfahren verwenden möchten. Dazu gehören u. a. Zeugen, Sachverständige und Dokumente, wie zum Beispiel Fotos.

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