Die spanische Grundsteuer
Die spanische Grundsteuer, auf spanisch «Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, abgek. I.B.I., ist in den Artikeln 60 bis 77 des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Regulierung der örtlichen Gemeindekassen und in der vom Stadtrat genehmigten Steuerverordnung geregelt.
Read moreSelbstveranlagung bei unvorhergesehenden Verlust von Steuervorteilen: Die Nachzahlung
Demnach, sollten die erforderlichen Anforderungen für die Steuervorteilen nicht mehr vorhanden sein, muss durch einer ergänzenden Selbstveranlagung der Teil der Steuer nachgezahlt werden, der ohne Anwendung der Steuervergünstigung angefallen wäre.
Read moreFiktives Einkommen von Nicht Residenten in Spanien
Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und eine städtische Immobilie in Spanien besitzen, unterliegen Sie der Einkommenssteuer für Nicht Residente.
Read moreGemeindliche Wertzuwachssteuer
Bevor wir in der Regelung dieser Steuer vertiefen, müssen wir erwähnen, dass sie umgangssprachlich als gemeindliche Wertzuwachssteuer bezeichnet wird. Ihre korrekte Bezeichnung lautet jedoch -Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Land-. Jetzt wissen Sie, warum Umgangssprache so beliebt ist.
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