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Die spanische grundsteuer

Die spanische Grundsteuer

25/01/2020

Die spanische Grundsteuer, auf spanisch «Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, abgek. I.B.I., ist in den Artikeln 60 bis 77 des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Regulierung der örtlichen Gemeindekassen und in der vom Stadtrat genehmigten Steuerverordnung geregelt.

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mercury Anwaltskanzlei in Marbella Die nachzahlung

Selbstveranlagung bei unvorhergesehenden Verlust von Steuervorteilen: Die Nachzahlung

20/01/2020

Demnach, sollten die erforderlichen Anforderungen für die Steuervorteilen nicht mehr vorhanden sein, muss durch einer ergänzenden Selbstveranlagung der Teil der Steuer nachgezahlt werden, der ohne Anwendung der Steuervergünstigung angefallen wäre.

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Fiktives Einkommen von Nicht Residenten in Spanien

21/11/2019

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und eine städtische Immobilie in Spanien besitzen, unterliegen Sie der Einkommenssteuer für Nicht Residente.

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Gemeindliche Wertzuwachssteuer

Gemeindliche Wertzuwachssteuer

14/11/2019

Bevor wir in der Regelung dieser Steuer vertiefen, müssen wir erwähnen, dass sie umgangssprachlich als gemeindliche Wertzuwachssteuer bezeichnet wird. Ihre korrekte Bezeichnung lautet jedoch -Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Land-. Jetzt wissen Sie, warum Umgangssprache so beliebt ist.

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