Ungerechtfertigte Kündigung und Nichtige Kündigung
Demnach gilt eine Kündigung als ungerechtfertigt, wenn die angeblichen Gründe für die Entlassung nicht zutreffen. Wird die Kündigung hingegen für nichtig erklärt, so beruht sie auf einer nach der Verfassung oder dem Gesetz verbotenen Diskriminierung oder auf einer Verletzung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Arbeitnehmers.
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In diesem Blog von Mercury Rechtsanwälte in Marbella befassen wir uns mit der Beendigung von Arbeitsverträgen durch sachliche Gründe.
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