Ungerechtfertigte Kündigung und Nichtige Kündigung
In diesem Blog von Mercury Rechtsanwälte in Marbella befassen wir uns mit ungerechtfertigte und nichtige Kündigung.
Diese Arten von Kündigungen sind in den Artikeln 55 und 56 des Arbeitnehmerstatuts (im Folgenden ET) geregelt.
ird die Entlassung für ungerechtfertigt erklärt, kann der Arbeitgeber innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung des Urteils zwischen der Zahlung einer Entschädigung oder der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers wählen.
Die vorgenannte Entschädigung beträgt 33 Tage pro Arbeitsjahr, mit maximal 24 Monatsgehältern.
Entscheidet er sich für die Wiedereinstellung, müssen an den Arbeitnehmer die Gehälter seit der Entlassung bis zur Zustellung des Urteils bezahlt werden.
Entscheidet sich der Arbeitgeber weder für das eine noch für das andere, so wird davon ausgegangen, dass er sich für die Wiedereinstellung entscheidet.
Eine nichtige Entlassung hat die sofortige Wiedereinstellung des Arbeitnehmers und die Zahlung die Gehälter seit der Entlassung bis zur Zustellung des Urteils zu folge.
Nichtdestotrotz kann die Kündigung für berechtigt erklärt werden, wenn die Anforderungen und Formalitäten eingehalten wurden, die Grundrechte nicht verletzt wurden und die Kündigung nicht auf Diskriminierungsgründen beruhte. Dies würde die Entlassung mit allen Wirkungen einer sachlichen bzw. verhaltungsbedingten Entlassung bestätigen.
Wir müssen betonen, wie wichtig es ist, sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, und dass die Fristen in diesen Angelegenheiten sehr kurz sind, so dass der Mandant schnell reagieren muss. Bei Küdigungen gibt es eine Klagefrist von 20 Tagen ab dem Entlassungstags. Deshalb empfehlen wir von Mercury Rechtsanwälte in Marbella, dass Sie so schnell wie möglich einen Rechtsbeistand suchen.
Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum spanischen Arbeitsrecht oder zur Kündigung von Arbeitsverträgen haben. Wir beraten Sie auch gerne in allen anderen Angelegenheiten, unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
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