Beckham-Gesetz
Sondersteuerregelung für ausländische Arbeitnehmer
In diesem Blog von Mercury Anwälte in Marbella werden wir die besondere Steuerregelung für ausländische Arbeitnehmer sehen, die auch als „Beckham-Gesetz“ bezeichnet wird.
Diese Sonderregelung ist in den Artikeln 93 und ff des Gesetzes 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer enthalten.
Als nächstes werden wir die Anforderungen sehen, die erfüllt sein müssen, um diese Regelung anzuwenden.
- In den zehn Jahren zuvor kein Steuerresident in Spanien gewesen zu sein.
- Dass der Umzug nach Spanien durch einen Arbeitsvertrag motiviert ist – außer Profisportler –, den Status eines Verwalters eines Unternehmens erwerben – außer Vermögensgesellschaften, in denen man mehr als 25 % der Anteile hält –, eine wirtschaftliche Tätigkeit als Unternehmer oder hochqualifizierte Fachkraft aufnehmen.
- Keine Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielen – mit Ausnahme vom vorgenannten Punkt.
Das Einkommen aus Arbeitsleistung wird bis zu einer Höhe von 600.000 € mit 24 % besteuert, der Rest mit 47 %.
Der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, je nach Einkommen des Arbeitnehmers, 24 % oder 47 % dessen Gehalts einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten.
Ebenso ist hervorzuheben, dass diese Regelung nur im Steuerjahr des Wohnsitzwechsels und in den fünf darauffolgenden Jahren angewendet werden kann.
Auch wenn der Arbeitgeber einen Prozentsatz des Einkommens des Arbeitnehmers einbehält und an das Finanzamt abführt, muss jährlich zwischen den Monaten April und Juni des Folgejahres eine Steuererklärung vom Arbeitnehmer abgegeben werden.
Wie Sie sehen können, kann eine solche Regelung erhebliche Vorteile für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen bedeuten, daher empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Steueranwälte von Mercury Abogados in Marbella zu wenden.
Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Steuern in Spanien und Andalusien haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Post a comment