Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
In diesem Blog von Mercury Abogados in Marbella geht es um die wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen, wie in Artikel 41 des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores auf Spanisch) festgelegt.
In dem genannten Artikel gelten als wesentliche Änderungen solche, die, unter anderem, folgendeThemen betreffen:
Arbeitstag.
Arbeitszeiten und Verteilung der Arbeitszeit.
Schichtarbeit.
Entlohnungssystem und Höhe des Gehalts.
Arbeits- und Leistungssystem.
Tätigkeiten, wenn sie die Grenzen der gesetzlichen Mobilität überschreiten.
Der Arbeitgeber kann solchen Änderungen vornehmen, wenn berechtigte wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe vorliegen. Diese können sowohl in Verträgen, Vereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbarte Bedingungen betreffen als auch durch einseitige Entscheidungen des Arbeitgebers, die kollektive Wirkungen entfalten.
Die individuelle Änderung muss dem betroffenen Arbeitnehmer und seinen gesetzlichen Vertretern mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden.
In den Fällen der Punkten a), b), c), d) und f) kann der Arbeitnehmer, wenn er sich durch die Änderung geschädigt fühlt, den Vertrag kündigen und eine Entschädigung in Höhe von 20 Tagesgehältern pro gearbeites Jahr, mit höchstens 9 Monatsgehälter, erhalten.
Möchte der Arbeitnehmer den Vertrag nicht kündigen, ist aber mit der Änderung nicht einverstanden, kann er sie vor Gericht anfechten. In dem Urteil wird die Änderung für gerechtfertigt oder ungerechtfertigt erklärt. Im letzteren Fall muss der Arbeitnehmer wieder in seinen vorherigen Zustand versetzt werden.
Wie Sie sehen, kann die wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte haben, daher empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht von Mercury Abogados in Marbella zu wenden.
Zögern Sie daher nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben oder Sie in anderen Angelegenheiten beraten werden möchten. Unsere kompetenten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
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